Preise und Aufnahme-Dokumente

Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:

  • Wohnen in einem Einzelzimmer (alternativ Zweibettzimmer)
  • Volle Verpflegung, vier Mahlzeiten am Tag
  • allgemeine Betreuung
  • Pflege entsprechend der Pflegebedürftigkeit
  • Reinigung der Leibwäsche und Kleidung 
  • Zimmerreinigung
  • Energiekosten

Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen.

Leistungen für Kurzzeitpflege: Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen. Die Übernahme der Kosten ist innerhalb eines Kalenderjahres auf höchstens 1.774,00 € für längstens 4 Wochen begrenzt. 

Sollte dieser Bedarf ausgeschöpft sein, besteht weiterhin die Möglichkeit auf Verhinderungspflege, vorausgesetzt, es liegt eine Verhinderung der pflegenden Person vor (z. B. Krankheit) und der pflegebedürftige Mensch hat seit mindestens einem halben Jahr einen Pflegegrad. Hier gelten dieselben Konditionen wie für die Kurzzeitpflege. Bei Ihrer Pflegekasse können Sie auch eine Umwandlung der Verhinderungspflege in Kurzzeitpflege beantragen. Die Pflegekassen stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite.

Bei Bedarf können Sie sich hier auch gerne unsere Formulare zur Aufnahme herunterladen.

Marienhaus Seniorenzentrum St. Franziskus Würselen
Mauerfeldchen 19
52146 Würselen
Telefon:02405 4998-0
Telefax:02405 4998-998
Internet:http://https://www.seniorenzentrum-wuerselen.de